1.   Abgeschlossene Berufsausbildung (Kaufmann, Verwaltung, Pflege) oder Abschluss eines fachspezifischen Studienganges mit Hochschulniveau
 
2.   Eine aktuelle, hauptberufliche Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung
 
3.   Nachweis einer mindestens zweijährigen Leitungstätigkeit
 
4.   Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 80 SGB XI oder vergleichbare Qualifizierung  


Grundlagenmodule, die bereits durch Fort- und Weiterbildungen erworben wurden:

Führen und Leiten I

Organisationslehre

Kommunikation

Gerontologie

Geriatrie und Gerontopsychiatrie

Grundlagen des Qualitätsmanagements

Pflegemanagement

Recht I

Sozialökonomie I

Moderation und Präsentation

Ethik und Selbstreflexion / Supervisionserfahrung



Voraussetzung zur Teilnahme

Für die Weiterbildung ist der Nachweis von mindestens 20 U.-Std. Einzelsupervision oder alternativ: 40 U-Std. Gruppensupervision .



Zusatzmodule (auf Wunsch)

Vertiefungsmodul zur Aktualisierung der Grundlagenmodule

EDV – Grundlagen, Word, E-Mail, Internet

Excel

Power Point

Supervision